Schulordnung

Unsere für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft verbindliche Schul- und Hausordnung,
zuletzt geändert am 24. November 2021 durch Beschluss der Schulkonferenz:

Schulordnung

Vorwort

Ausgehend von der Würde und den Persönlichkeitsrechten des Einzelnen wünschen wir, die am Schulleben der Droste-Hülshoff-Schule Beteiligten, uns eine Schulatmosphäre, in der sich menschliches Miteinander bei der gemeinsamen Arbeit entwickelt.

Die Ziele unseres Handelns sind insbesondere die Förderung und Entwicklung der Persönlichkeit, der geistigen Fähigkeiten und einer umfassenden sozialen Kompetenz.

Allem übergeordnet ist das Bestreben, möglichst vielen Schüler:innen das Erreichen des Bildungszieles unserer Schule, das Erlangen der Hochschulreife, zu ermöglichen.

Grundlage und Rahmen unseres Verhaltens und Handelns sind das Schulgesetz für das Land Berlin (insbesondere der Teil I Auftrag der Schule und Recht auf Bildung und Erziehung, Anwendungsbereich) mit allen Ausführungsvorschriften, die Beschlüsse der schulischen Gremien, pädagogische und organisatorische Weisungen und die von uns anerkannten Regeln.

In diesem Sinne geben wir uns die folgende Schulordnung, die auch über den schulischen Rahmen hinaus wirken soll.

1 Gegenseitige Rücksichtnahme und Achtung

Alle am Schulleben Beteiligten verpflichten sich zu Rücksichtnahme und Achtung untereinander.

Dazu gehören Hilfsbereitschaft und Höflichkeit als erstrebenswerte Umgangsformen im Schulleben. Die Würde des Einzelnen ist vor allem zu achten und zu schützen.

Davon ausgehend, dass jede:r aus eigener Sicht das Beste will, darf der Versuch einer Verhaltenskorrektur nur in sachlicher und niemals in persönlich diffamierender Form erfolgen.

Insbesondere gilt im Konfliktfall, dass immer zunächst das direkte klärende Gespräch gesucht wird.

2 Information und Transparenz

Die am Schulleben Beteiligten können nur dann gemeinschaftlich zielgerichtet handeln, wenn sie über die bereits ausgeführten Handlungen und die Absichten der jeweils anderen umfassend informiert sind.

Deshalb ist jede:r verpflichtet, Informationen im Gespräch oder schriftlich umgehend weiterzugeben und auch einzuholen.

3 Sauberkeit und pfleglicher Umgang

Im Interesse der ordnungsgemäßen Durchführung von Unterricht und der Einsicht folgend, dass ein erfolgreiches Zusammenwirken von Schüler:innen, Eltern und Lehrkräften nur unter zumutbaren äußeren Bedingungen möglich ist, verpflichten sich alle zum pfleglichen und werterhaltenden Umgang mit allen schulischen Einrichtungen, Baulichkeiten, Anlagen im Außenbereich, Inventar, Lehr- und Lernmitteln sowie mit dem persönlichen Eigentum anderer.

Zur Erhaltung der Sauberkeit auf dem gesamten Schulgelände hat jede:r Verunreinigungen zu vermeiden, auch über das Verursacherprinzip hinaus, und auf die Reinhaltung des Schulhauses und des Schulgeländes zu achten.

4 Störungsfreier Unterricht

Der größtmögliche Lernerfolg kann sich nur dann einstellen, wenn der Unterricht störungsfrei verläuft.

Deshalb sollen sich alle Schüler:innen so verhalten, dass weder ihnen selbst noch den Mitschüler:innen die Aufnahme des Lernstoffes erschwert wird und dass die Unterrichtenden in ihrer Lehrtätigkeit nicht behindert werden.

5 Vorbeugung und Verhütung von Gefahren

Jede:r am Schulleben Beteiligte trägt mit seinem Verhalten dazu bei, Gefahren von sich selbst und anderen abzuwenden.

Beispiele sind das Freihalten aller Verkehrswege (insbesondere der Treppen), das Absteigen vom Fahrrad auf dem Schulgelände (einschließlich des Parkplatzes), das Tragen angemessenen Schuhwerkes, sowie der Verzicht auf das Sitzen auf Fensterbänken und Treppengeländern, auf das Werfen von Gegenständen (insbesondere von Schneebällen), auf das Betreten von Eisflächen und auf das Mitführen von gefährlichen Gegenständen.

Zur Vermeidung von Köperverletzungen und der Beschädigung von Gegenständen ist das Schießen von Bällen ab sofort nur noch mit Schaumstoffbällen erlaubt. Mit Basketbällen darf an den Körben weiterhin gespielt werden. Aufsichtführende Lehrkräfte kassieren im Fall der Missachtung der Regel die Bälle sofort ein.

6 Zuverlässigkeit

In jeder Gemeinschaft, also auch in der Schule, muss sich der oder die Eine auf den oder die Anderen verlassen können.

Deshalb sind alle verpflichtet, pünktlich zu sein, unentschuldigte Fehlzeiten zu vermeiden, vorhersehbares Ausbleiben rechtzeitig anzukündigen, Vereinbarungen, Verabredungen, Zusicherungen und Versprechen einzuhalten, benötigte Materialien mitzubringen und insbesondere solche Arbeiten (auch Hausaufgaben) anzufertigen, die als Grundlage für eine gemeinsame Fortführung oder Auswertung dienen sollen.

7 Verantwortliches Handeln

Im Rahmen der Erziehung zu verantwortlichem Handeln können einzelnen Schüler:innen Ämter und Aufgaben übertragen werden, ohne dass andere dadurch ihrer entsprechenden Verantwortung enthoben sind.

Beispiele aus einer Vielzahl von Möglichkeiten sind das Ordnungs- und Reinigungsamt, das Tafelamt, die Wahrnehmung von Aufsichten, die Klassenbuchführung und die Planung und Organisation von Unternehmungen an Wandertagen.

Gelingt das verantwortliche Handeln der Schüler:innen noch nicht vollständig, so geben die jeweils unterrichtenden oder aufsichtführenden Lehrkräfte Hinweise und Hilfestellung.

Insbesondere soll den Schüler:innen die Einsicht in den Grundsatz vermittelt werden, dass mit der Übernahme von Verantwortung Rechte erworben werden und dass umgekehrt die Wahrnehmung von Rechten auch mit der Übernahme von Verantwortung verbunden ist.

Teil dieser Schulordnung ist die anhängende Hausordnung.

Hausordnung (als Teil der Schulordnung)

  1. Die Schulleiterin übt das Hausrecht aus.
  2. Schulfremde Personen melden sich im Sekretariat an. Werden sie auf dem Schulgelände oder in den Schulgebäuden angetroffen, werden sie angesprochen und gegebenenfalls zum Sekretariat begleitet.
  3. Die Schule bzw. das Land Berlin haften nicht für persönliche Gegenstände.
  4. Gewerbliche Tätigkeit, Werbetätigkeit und Sammlungen sind genehmigungspflichtig.
  5. Das Schulgebäude wird grundsätzlich um 7:45 Uhr geöffnet.
  6. Die Unterrichtsstunden beginnen und enden wie folgt:
    1./2. Stunde als Block I: 08:00 – 09:30 Uhr
    3. Stunde: 9:40 – 10:25 Uhr
    4./5. Stunde als Block II: 10:45 – 12:15 Uhr
    6./7. Stunde als flexibler Block oder Einzelstunden: 12:40 – 13:25 Uhr, 13:35 – 14:20 Uhr
    8. Stunde: 14:30 – 15:15 Uhr
    9. Stunde: 15:15 – 16:00 Uhr
  7. Ist eine Lehrkraft zehn Minuten nach Stundenbeginn noch nicht erschienen, teilt ein:e Vertreter:in der Klasse dies im Sekretariat oder im Lehrer:innenzimmer mit.
  8. Fühlt ein:e Schüler:in sich krank, meldet er oder sie sich zuerst beim oder bei der Fachlehrer:in der laufenden oder der folgenden Stunde und dann im Sekretariat ab.
  9. In den großen Pausen (10:25 – 10:45 Uhr und 12:15 – 12:40 Uhr) halten sich die Schüler:innen der 7. bis 10. Klassen grundsätzlich auf dem Pausenhof auf, sofern nicht abgeklingelt wird.
  10. Vor Stunden, die außerhalb der Klassenräume stattfinden,  werden nach Löschen des Lichts und Schließen der Fenster die Klassenräume in einem solchen Zustand verlassen, dass sie für andere Lerngruppen sofort benutzbar sind.  Es wird empfohlen, persönliches Eigentum nicht im Klassenraum zurückzulassen.
  11. Alle Schäden an Gebäude und Inventar werden sofort dem Hausmeister gemeldet.
  12. Für fahrlässig oder mutwillig erzeugte Schäden leisten Schüler:innen bzw. deren Sorgeberechtigte Ersatz.
  13. Klassen- und Fachräume werden an jedem Unterrichtstag von den Schüler:innen, die sie als letzte nutzen, von vermeidbaren Verschmutzungen gereinigt.
  14. Fahrräder werden in den Fahrradständern abgestellt.
  15. Der Parkplatz steht  – auch außerhalb der Unterrichtszeit –  grundsätzlich nur den Mitarbeiter:innen der Schule zur Verfügung.
  16. Das Trinken von Wasser im Unterricht in diskreter, angemessener Form ist zuzulassen.
  17. Das Kaugummikauen und das Tragen von Mützen unterbleiben während des Unterrichts.
  18. Private elektronische Kommunikationsgeräte bleiben grundsätzlich auf dem Schulgelände mindestens stummgeschaltet und sind in der Schultasche, nicht in der Hosentasche aufzubewahren. Unterrichtsbezogene Nutzung ist nach Absprache mit der unterrichtenden Lehrkraft zulässig. Oberstufenschüler:innen dürfen das Gerät in Freistunden im Übergang zum Erweiterungsbau nutzen. Lehrer:innen nutzen die Geräte nur im Lehrer:innenzimmer und in den Fachräumen. Bei Verstoß gelten folgende Regeln nach Wiederholungsstufen: 1. Einziehung bis Ende des Schultags > 2. Einziehung bis Ende des Schultages und Abholung durch die Eltern > 3. Einziehung bis Ende des Schultages, Abholung durch die Eltern und Sozialdienst beim Hausmeister.
  19. Das Rauchen ist im Schulhaus, auf dem gesamten Schulgelände sowie auf dem Bürgersteig vor der Schule nicht gestattet.
  20. Nicht volljährige Schüler der Klassen 7 bis 10 (Sek I) dürfen das Schulgelände in den Pausen und während Freistunden nicht verlassen (Pflicht der Schule zur Beaufsichtigung; § 51 Schulgesetz). Elternzettel, die das Verlassen in Religionsfreistunden gestatten, sind in Kopie von den Schüler:innen stets bei sich zu führen. Schüler:innen der Oberstufe, die das Schulgelände verlassen wollen, werden von den aufsichtführenden Lehrer:innen nach ihrem oder ihrer Tutor:in gefragt.