Schulordnung
Vorwort
Ausgehend von der Würde und den Persönlichkeitsrechten des Einzelnen wünschen wir, die am Schulleben der Droste-Hülshoff-Schule Beteiligten, uns eine Schulatmosphäre, in der sich menschliches Miteinander bei der gemeinsamen Arbeit entwickelt.
Die Ziele unseres Handelns sind insbesondere die Förderung und Entwicklung der Persönlichkeit, der geistigen Fähigkeiten und einer umfassenden sozialen Kompetenz.
Allem übergeordnet ist das Bestreben, möglichst vielen Schüler:innen das Erreichen des Bildungszieles unserer Schule, das Erlangen der Hochschulreife, zu ermöglichen.
Grundlage und Rahmen unseres Verhaltens und Handelns sind das Schulgesetz für das Land Berlin (insbesondere der Teil I Auftrag der Schule und Recht auf Bildung und Erziehung, Anwendungsbereich) mit allen Ausführungsvorschriften, die Beschlüsse der schulischen Gremien, pädagogische und organisatorische Weisungen und die von uns anerkannten Regeln.
In diesem Sinne geben wir uns die folgende Schulordnung, die auch über den schulischen Rahmen hinaus wirken soll.
1 Gegenseitige Rücksichtnahme und Achtung
Alle am Schulleben Beteiligten verpflichten sich zu Rücksichtnahme und Achtung untereinander.
Dazu gehören Hilfsbereitschaft und Höflichkeit als erstrebenswerte Umgangsformen im Schulleben. Die Würde des Einzelnen ist vor allem zu achten und zu schützen.
Davon ausgehend, dass jede:r aus eigener Sicht das Beste will, darf der Versuch einer Verhaltenskorrektur nur in sachlicher und niemals in persönlich diffamierender Form erfolgen.
Insbesondere gilt im Konfliktfall, dass immer zunächst das direkte klärende Gespräch gesucht wird.
2 Information und Transparenz
Die am Schulleben Beteiligten können nur dann gemeinschaftlich zielgerichtet handeln, wenn sie über die bereits ausgeführten Handlungen und die Absichten der jeweils anderen umfassend informiert sind.
Deshalb ist jede:r verpflichtet, Informationen im Gespräch oder schriftlich umgehend weiterzugeben und auch einzuholen.
3 Sauberkeit und pfleglicher Umgang
Im Interesse der ordnungsgemäßen Durchführung von Unterricht und der Einsicht folgend, dass ein erfolgreiches Zusammenwirken von Schüler:innen, Eltern und Lehrkräften nur unter zumutbaren äußeren Bedingungen möglich ist, verpflichten sich alle zum pfleglichen und werterhaltenden Umgang mit allen schulischen Einrichtungen, Baulichkeiten, Anlagen im Außenbereich, Inventar, Lehr- und Lernmitteln sowie mit dem persönlichen Eigentum anderer.
Zur Erhaltung der Sauberkeit auf dem gesamten Schulgelände hat jede:r Verunreinigungen zu vermeiden, auch über das Verursacherprinzip hinaus, und auf die Reinhaltung des Schulhauses und des Schulgeländes zu achten.
4 Störungsfreier Unterricht
Der größtmögliche Lernerfolg kann sich nur dann einstellen, wenn der Unterricht störungsfrei verläuft.
Deshalb sollen sich alle Schüler:innen so verhalten, dass weder ihnen selbst noch den Mitschüler:innen die Aufnahme des Lernstoffes erschwert wird und dass die Unterrichtenden in ihrer Lehrtätigkeit nicht behindert werden.
5 Vorbeugung und Verhütung von Gefahren
Jede:r am Schulleben Beteiligte trägt mit seinem Verhalten dazu bei, Gefahren von sich selbst und anderen abzuwenden.
Beispiele sind das Freihalten aller Verkehrswege (insbesondere der Treppen), das Absteigen vom Fahrrad auf dem Schulgelände (einschließlich des Parkplatzes), das Tragen angemessenen Schuhwerkes, sowie der Verzicht auf das Sitzen auf Fensterbänken und Treppengeländern, auf das Werfen von Gegenständen (insbesondere von Schneebällen), auf das Betreten von Eisflächen und auf das Mitführen von gefährlichen Gegenständen.
Zur Vermeidung von Köperverletzungen und der Beschädigung von Gegenständen ist das Schießen von Bällen ab sofort nur noch mit Schaumstoffbällen erlaubt. Mit Basketbällen darf an den Körben weiterhin gespielt werden. Aufsichtführende Lehrkräfte kassieren im Fall der Missachtung der Regel die Bälle sofort ein.
6 Zuverlässigkeit
In jeder Gemeinschaft, also auch in der Schule, muss sich der oder die Eine auf den oder die Anderen verlassen können.
Deshalb sind alle verpflichtet, pünktlich zu sein, unentschuldigte Fehlzeiten zu vermeiden, vorhersehbares Ausbleiben rechtzeitig anzukündigen, Vereinbarungen, Verabredungen, Zusicherungen und Versprechen einzuhalten, benötigte Materialien mitzubringen und insbesondere solche Arbeiten (auch Hausaufgaben) anzufertigen, die als Grundlage für eine gemeinsame Fortführung oder Auswertung dienen sollen.
7 Verantwortliches Handeln
Im Rahmen der Erziehung zu verantwortlichem Handeln können einzelnen Schüler:innen Ämter und Aufgaben übertragen werden, ohne dass andere dadurch ihrer entsprechenden Verantwortung enthoben sind.
Beispiele aus einer Vielzahl von Möglichkeiten sind das Ordnungs- und Reinigungsamt, das Tafelamt, die Wahrnehmung von Aufsichten, die Klassenbuchführung und die Planung und Organisation von Unternehmungen an Wandertagen.
Gelingt das verantwortliche Handeln der Schüler:innen noch nicht vollständig, so geben die jeweils unterrichtenden oder aufsichtführenden Lehrkräfte Hinweise und Hilfestellung.
Insbesondere soll den Schüler:innen die Einsicht in den Grundsatz vermittelt werden, dass mit der Übernahme von Verantwortung Rechte erworben werden und dass umgekehrt die Wahrnehmung von Rechten auch mit der Übernahme von Verantwortung verbunden ist.
Teil dieser Schulordnung ist die anhängende Hausordnung.
Hausordnung (als Teil der Schulordnung)
- Die Schulleitung übt das Hausrecht aus.
- Schulfremde Personen melden sich im Sekretariat an. Wenn fremde Personen auf dem Schulgelände angetroffen werden, werden sie angesprochen und gegebenenfalls zum Schulbüro begleitet.
- Die Schule bzw. das Land Berlin haften nicht für persönliche Gegenstände.
- Gewerbliche Tätigkeit, Werbetätigkeit und Sammlungen sind genehmigungspflichtig.
- Das Schulgebäude wird grundsätzlich um 7:45 Uhr geöffnet.
- Die Unterrichtsstunden beginnen und enden wie folgt:
1./2. Stunde: 08:00 – 09:30 Uhr
3. Stunde: 9:40 – 10:25 Uhr
4./5. Stunde: 10:45 – 12:15 Uhr
6. Stunde: 12:40 – 13:25 Uhr
7. Stunde: 13:35 – 14:20 Uhr
8. Stunde: 14:30 – 15:15 Uhr
9. Stunde: 15:15 – 16:00 Uhr
Kurzstunden beginnen und enden wie folgt:
1./2. Stunde: 08:00 – 09:00 Uhr
3. Stunde: 09:10 – 09:40 Uhr
4./5. Stunde: 09:50 – 10:50 Uhr
6. Stunde: 11:10 – 11:40 Uhr
7. Stunde: 11:50 – 12:20 Uhr
8. Stunde: 12:40 – 13:10 Uhr
Die 6. und 7. Stunde können auch im Block zusammengefasst werden, der dann entsprechend 10 Minuten früher endet. - Ist eine Lehrkraft zehn Minuten nach Stundenbeginn noch nicht erschienen, teilt ein:e Vertreter:in der Klasse dies im Schulbüro mit.
- Fühlt ein:e Schüler:in sich krank, meldet er oder sie sich zuerst beim oder bei der Fachlehrer:in der laufenden oder der folgenden Stunde und dann im Schulbüro ab.
- In den großen Pausen (10:25 – 10:45 Uhr und 12:15 – 12:40 Uhr) halten sich die Schüler:innen der 7. bis 10. Klassen grundsätzlich auf dem Pausenhof auf, sofern es nicht regnet oder im Plan andere Gründe für eine Pause im Gebäude angegeben werden.
- Beim Verlassen der Klassenräume werden nach dem Aufräumen das Licht gelöscht und die Fenster geschlossen. Jeder Raum sollte von der nachfolgenden Gruppe sofort genutzt werden können.
- Alle Schäden an Gebäude und Inventar werden sofort dem Hausmeister gemeldet.
- Für fahrlässig oder mutwillig erzeugte Schäden leisten Schüler:innen bzw. deren Sorgeberechtigte Ersatz.
- Klassen- und Fachräume werden an jedem Unterrichtstag von den Schüler:innen, die sie als letzte nutzen, von vermeidbaren Verschmutzungen gereinigt. Die Stühle werden hochgestellt.
- Fahrräder werden in den Fahrradständern abgestellt.
- Der Parkplatz steht – auch außerhalb der Unterrichtszeit – grundsätzlich nur den Mitarbeiter:innen der Schule zur Verfügung.
- Im Unterricht wird nicht gegessen. Das Trinken von Wasser (keine Softdrinks o. Ä.) ist in diskreter, angemessener Form zugelassen. Für Fachräume gelten besondere Regeln.
- Das Kaugummikauen und das Tragen von Mützen unterbleiben während des Unterrichts.
- An unserer Schule herrschen klare Regeln in Bezug auf die Nutzung digitaler Endgeräte auf dem Gelände, im Gebäude und im Unterricht. Die Regeln haben alle Schüler:innen und Eltern zur Kenntnis genommen und dies mit ihrer Unterschrift bestätigt.
- Das Rauchen sowie das Vapen sind im Schulhaus, auf dem gesamten Schulgelände sowie auf dem Bürgersteig vor der Schule nicht gestattet.
- Nicht volljährige Schüler der Klassen 7 bis 10 (Sek I) dürfen das Schulgelände in den Pausen und während Freistunden nicht verlassen (Pflicht der Schule zur Beaufsichtigung; § 51 Schulgesetz). Elternzettel, die das Verlassen in Religionsfreistunden gestatten, müssen die betroffenen Schüler:innen in Kopie bei sich führen. Schüler:innen der Oberstufe, die das Schulgelände verlassen wollen, werden von den aufsichtführenden Lehrer:innen nach ihrem Schulausweis gefragt.
Regeln zur Nutzung digitaler Endgeräte
- Grundsatz
Um das soziale Miteinander zu fördern und Ablenkungen zu minimieren, haben wir am Droste-Hülshoff-Gymnasium klare Regeln für die Nutzung von digitalen Endgeräten: Alle digitalen Endgeräte bleiben auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet bzw. im Flugmodus.
Mit dem Ankommen auf dem Schulgelände werden auch Kopfhörer abelegt. - Nutzung digitaler Endgeräte im Schulalltag
2.1. Allgemeine Regelungen
Digitale Endgeräte befinden sich grundsätzlich nicht sichtbar in der Schultasche. Schüler:innen, in deren Klasse eine „Handygarage“ genutzt wird, legen ihre Smartphones dort ab.
Smartphones können, wenn es methodisch-didaktisch geboten ist, als Arbeitsmittel im Unterricht eingesetzt werden. Dies bestimmt die Lehrkraft.
Tablets müssen in der Regel bei Nutzung flach auf dem Tisch liegen, sodass die Lehrkraft jederzeit Einsicht in den Bildschirm nehmen kann. Sie dürfen nur in den Online-Modus gesetzt werden, wenn die Lehrkraft explizit dazu auffordert, das Internet zu nutzen.
Jede/r achtet beim Nutzen digitaler Geräte im Schulzusammenhang streng auf die Einhaltung rechtlicher Regeln. Bild-, Ton- und Videoaufnahmen sind ohne Genehmigung der Betroffenen verboten.
Im Rahmen von schriftlichen Lernerfolgskontrollen werden für deren Dauer alle digitalen Endgeräte bei der Lehrkraft abgegeben.
Pausen sind überall im Gebäude und auf dem Gelände Zeitfenster ohne digitale Endgeräte.
2.2. Sonderregelungen
Schüler:innen, die in dringenden Fällen ihre Erziehungsberechtigten kontaktieren müssen, können dies im Schulbüro oder in direkter Absprache mit einer Lehrkraft tun. Ebenso können Erziehungsberechtigte ihre Kinder in dringenden Fällen über das Schulbüro erreichen.
Schüler:innen, die aus medizinischen Gründen auf die regelmäßige Nutzung des Smartphones angewiesen sind, können bei der Schulleitung eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Schulsanitäter:innen nutzen ihr Diensthandy verantwortungsvoll.
Schüler:innen der Jahrgänge 11 und 12 dürfen digitale Endgeräte in ihren Freistunden an eigens ausgewiesenen Orten verantwortungsvoll zu schulischen Zwecken nutzen. Bei Zweifeln an der reflektierten Nutzung werden Lehrkräfte die Schüler:innen anweisen, die Geräte umgehend auszuschalten.
Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst, tragen Smartphones nicht sichtbar mit sich und nutzen sie in der Schulöffentlichkeit allenfalls zu dienstlichen Zwecken. - Konsequenzen bei Verstößen
Für Schüler:innen, die gegen die Smartphone-Regeln verstoßen, gelten folgende Konsequenzen:
1. Verstoß: Einziehung des Smartphones bis zum Ende des Schultages
2. Verstoß: Einziehung des Smartphones, Abholung bei der Schulleitung durch die Erziehungsberechtigten
3. (oder schwerwiegender) Verstoß: Einziehung des Smartphones, Abholung bei der Schulleitung durch die Erziehungsberechtigten, individuelle zusätzliche Maßnahmen
Nutzung oder nicht regelkonforme Verwahrung in schriftlichen Lernerfolgskontrollen – umgehende Wertung als Täuschungsversuch, die Prüfung wird mit der Note 6 bewertet
Verbreitung strafbarer Inhalte – Information an Schulleitung, ggf. Anzeige bei den zuständigen Behörden und erzieherische Ordnungsmaßnahme
Diese Regelungen gelten ab September 2025 bis auf Weiteres.