Schulordnung
Unsere für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft verbindliche Schul- und Hausordnung,
zuletzt geändert am 24. November 2021 durch Beschluss der Schulkonferenz:
Schulordnung
Vorwort
Ausgehend von der Würde und den Persönlichkeitsrechten des Einzelnen wünschen wir, die am Schulleben der Droste-Hülshoff-Schule Beteiligten, uns eine Schulatmosphäre, in der sich menschliches Miteinander bei der gemeinsamen Arbeit entwickelt.
Die Ziele unseres Handelns sind insbesondere die Förderung und Entwicklung der Persönlichkeit, der geistigen Fähigkeiten und einer umfassenden sozialen Kompetenz.
Allem übergeordnet ist das Bestreben, möglichst vielen Schüler:innen das Erreichen des Bildungszieles unserer Schule, das Erlangen der Hochschulreife, zu ermöglichen.
Grundlage und Rahmen unseres Verhaltens und Handelns sind das Schulgesetz für das Land Berlin (insbesondere der Teil I Auftrag der Schule und Recht auf Bildung und Erziehung, Anwendungsbereich) mit allen Ausführungsvorschriften, die Beschlüsse der schulischen Gremien, pädagogische und organisatorische Weisungen und die von uns anerkannten Regeln.
In diesem Sinne geben wir uns die folgende Schulordnung, die auch über den schulischen Rahmen hinaus wirken soll.
1 Gegenseitige Rücksichtnahme und Achtung
Alle am Schulleben Beteiligten verpflichten sich zu Rücksichtnahme und Achtung untereinander.
Dazu gehören Hilfsbereitschaft und Höflichkeit als erstrebenswerte Umgangsformen im Schulleben. Die Würde des Einzelnen ist vor allem zu achten und zu schützen.
Davon ausgehend, dass jede:r aus eigener Sicht das Beste will, darf der Versuch einer Verhaltenskorrektur nur in sachlicher und niemals in persönlich diffamierender Form erfolgen.
Insbesondere gilt im Konfliktfall, dass immer zunächst das direkte klärende Gespräch gesucht wird.
2 Information und Transparenz
Die am Schulleben Beteiligten können nur dann gemeinschaftlich zielgerichtet handeln, wenn sie über die bereits ausgeführten Handlungen und die Absichten der jeweils anderen umfassend informiert sind.
Deshalb ist jede:r verpflichtet, Informationen im Gespräch oder schriftlich umgehend weiterzugeben und auch einzuholen.
3 Sauberkeit und pfleglicher Umgang
Im Interesse der ordnungsgemäßen Durchführung von Unterricht und der Einsicht folgend, dass ein erfolgreiches Zusammenwirken von Schüler:innen, Eltern und Lehrkräften nur unter zumutbaren äußeren Bedingungen möglich ist, verpflichten sich alle zum pfleglichen und werterhaltenden Umgang mit allen schulischen Einrichtungen, Baulichkeiten, Anlagen im Außenbereich, Inventar, Lehr- und Lernmitteln sowie mit dem persönlichen Eigentum anderer.
Zur Erhaltung der Sauberkeit auf dem gesamten Schulgelände hat jede:r Verunreinigungen zu vermeiden, auch über das Verursacherprinzip hinaus, und auf die Reinhaltung des Schulhauses und des Schulgeländes zu achten.
4 Störungsfreier Unterricht
Der größtmögliche Lernerfolg kann sich nur dann einstellen, wenn der Unterricht störungsfrei verläuft.
Deshalb sollen sich alle Schüler:innen so verhalten, dass weder ihnen selbst noch den Mitschüler:innen die Aufnahme des Lernstoffes erschwert wird und dass die Unterrichtenden in ihrer Lehrtätigkeit nicht behindert werden.
5 Vorbeugung und Verhütung von Gefahren
Jede:r am Schulleben Beteiligte trägt mit seinem Verhalten dazu bei, Gefahren von sich selbst und anderen abzuwenden.
Beispiele sind das Freihalten aller Verkehrswege (insbesondere der Treppen), das Absteigen vom Fahrrad auf dem Schulgelände (einschließlich des Parkplatzes), das Tragen angemessenen Schuhwerkes, sowie der Verzicht auf das Sitzen auf Fensterbänken und Treppengeländern, auf das Werfen von Gegenständen (insbesondere von Schneebällen), auf das Betreten von Eisflächen und auf das Mitführen von gefährlichen Gegenständen.
Zur Vermeidung von Köperverletzungen und der Beschädigung von Gegenständen ist das Schießen von Bällen ab sofort nur noch mit Schaumstoffbällen erlaubt. Mit Basketbällen darf an den Körben weiterhin gespielt werden. Aufsichtführende Lehrkräfte kassieren im Fall der Missachtung der Regel die Bälle sofort ein.
6 Zuverlässigkeit
In jeder Gemeinschaft, also auch in der Schule, muss sich der oder die Eine auf den oder die Anderen verlassen können.
Deshalb sind alle verpflichtet, pünktlich zu sein, unentschuldigte Fehlzeiten zu vermeiden, vorhersehbares Ausbleiben rechtzeitig anzukündigen, Vereinbarungen, Verabredungen, Zusicherungen und Versprechen einzuhalten, benötigte Materialien mitzubringen und insbesondere solche Arbeiten (auch Hausaufgaben) anzufertigen, die als Grundlage für eine gemeinsame Fortführung oder Auswertung dienen sollen.
7 Verantwortliches Handeln
Im Rahmen der Erziehung zu verantwortlichem Handeln können einzelnen Schüler:innen Ämter und Aufgaben übertragen werden, ohne dass andere dadurch ihrer entsprechenden Verantwortung enthoben sind.
Beispiele aus einer Vielzahl von Möglichkeiten sind das Ordnungs- und Reinigungsamt, das Tafelamt, die Wahrnehmung von Aufsichten, die Klassenbuchführung und die Planung und Organisation von Unternehmungen an Wandertagen.
Gelingt das verantwortliche Handeln der Schüler:innen noch nicht vollständig, so geben die jeweils unterrichtenden oder aufsichtführenden Lehrkräfte Hinweise und Hilfestellung.
Insbesondere soll den Schüler:innen die Einsicht in den Grundsatz vermittelt werden, dass mit der Übernahme von Verantwortung Rechte erworben werden und dass umgekehrt die Wahrnehmung von Rechten auch mit der Übernahme von Verantwortung verbunden ist.
Teil dieser Schulordnung ist die anhängende Hausordnung.